Die BEW für den Einzelhandel in Bocholt
Die Bocholt Energie- und Wasserversorgung bietet schnelle Hilfe für Einzelhändler. Die monatlichen Abschlagszahlungen für die Geschäftsräume können mit Wirkung ab dem 01. April 2020 um 50 % reduziert werden.
Um den Anfang April fälligen Abschlag bereits zu reduzieren, musste der Antrag bis zum 25. März bei der BEW eingegangen sein.
Für Anträge nach dem 25. März setzen Sie sich bitte direkt mit der BEW in Verbindung.
Das kann auch telefonisch unter 0800 9549540 oder per Email an info@bew-bocholt.de erfolgen.
Wirtschaftsförderung Borken
Bitte beachten Sie die ausführlichen und guten Informationen der Wirtschaftsförderung Borken.
https://www.wfg-borken.de/betriebsberatung/corona_news
Aktuelles der Stadt Bocholt während der Corona-Krise
https://www.bocholt.de/coronavirus/wirtschaft/?type=98&print=1&no_cache=1
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Wie können Einzelhändler in Bocholt ihre Energie-Abschlagszahlungen während der Corona-Krise reduzieren?
Die Bocholt Energie- und Wasserversorgung (BEW) ermöglichte Einzelhändlern, ihre monatlichen Abschlagszahlungen für Geschäftsräume ab dem 1. April 2020 um 50 % zu senken. Voraussetzung war ein entsprechender Antrag bei der BEW. Für die Reduzierung des Aprilabschlags musste der Antrag bis zum 25. März eingehen.
Wie kann die BEW Bocholt kontaktiert werden, um eine Abschlagsreduzierung zu beantragen?
Die Bocholt Energie- und Wasserversorgung ist telefonisch unter 0800 9549540 sowie per E-Mail an info@bew-bocholt.de erreichbar. Weitere Informationen finden sich auf der Website www.bew-bocholt.de. Anträge, die nach dem 25. März eingehen, sollten direkt mit der BEW abgestimmt werden.
Wo finden Bocholter Unternehmen gebündelte Informationen zu Corona-Wirtschaftshilfen?
Die Wirtschaftsförderung Borken (WFG) stellt ausführliche Informationen zu Hilfen und Maßnahmen für Unternehmen während der Corona-Krise bereit. Zusätzlich bietet die Stadt Bocholt auf ihrer Website einen Bereich speziell zu Wirtschaftsthemen während der Corona-Krise an.