Aktueller Hinweis (Stand 15.05.2020): Der Beratungskostenzuschuss wird nicht mehr gewährt!
Aufgrund des unerwartet hohen Antragsaufkommens und vermehrt angezeigter Betrugsanfälligkeiten hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch die DIHK-Leitstelle angewiesen, bis auf Weiteres keine Inaussichtstellungnahmen, die erforderlich sind um beauftragen und später abrechnen zu können, mehr zu versenden. Auf das reguläre Modul kann ausgewichen werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
BIS DAHIN GALT FOLGENDES:
Bis zu 4.000,–EUR Zuschuss für Beratungskosten (ohne Eigenanteil)
Besonders hinweisen möchten wir auf die Zuschussmöglichkeiten für Corona-betroffene KMU und Freiberufler für eine betriebswirtschaftliche Beratung.
Das BMWi hat dazu aktuell die bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows im Sinne eines Sofortprogramms um ein entsprechendes Modul ergänzt.
Wichtig:
Auch die betriebswirtschaftliche Beratung von Steuerberatern ist entsprechend förderfähig.
Als betroffenes Unternehmen können Sie einen:
Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten erhalten. Dieser wird direkt auf das Konto des Beraters ausgezahlt.
Links zum Antragsformular des BAFA und weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Wird der Corona-Beratungskostenzuschuss des BAFA noch gewährt?
Nein, der spezielle Corona-Beratungskostenzuschuss wurde mit Stand 15.05.2020 ausgesetzt. Das BAFA hat die DIHK-Leitstelle angewiesen, keine Inaussichtstellungnahmen mehr zu versenden, die für Beauftragung und Abrechnung erforderlich wären. Grund waren das unerwartet hohe Antragsaufkommen und vermehrte Betrugsanfälligkeiten.
Gibt es trotz Aussetzung des Corona-Moduls Alternativen für eine geförderte Unternehmensberatung?
Ja, auf das reguläre Förderprogramm zur Förderung unternehmerischen Know-hows kann ausgewichen werden, sofern die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen. Dieses reguläre Modul besteht unabhängig vom Corona-Sonderprogramm fort und wird über das BAFA abgewickelt.
Wie hoch war der Corona-Beratungszuschuss und wer war antragsberechtigt?
Corona-betroffene KMU und Freiberufler konnten einen Zuschuss in Höhe von 100 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal jedoch 4.000 Euro, ohne Eigenanteil erhalten. Der Zuschuss wurde direkt auf das Konto des Beraters ausgezahlt.
War eine betriebswirtschaftliche Beratung durch Steuerberater förderfähig?
Ja, im Rahmen des Corona-Moduls der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows war auch die betriebswirtschaftliche Beratung durch Steuerberater explizit förderfähig. Voraussetzung war eine Corona-bedingte Betroffenheit des Unternehmens.
Auf welcher Rechtsgrundlage basierte das Corona-Sofortprogramm für Beratungskosten?
Das BMWi hatte die bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um ein Corona-Modul ergänzt und so ein Sofortprogramm geschaffen. Die Abwicklung erfolgte über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Unterstützung der DIHK-Leitstelle.