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Bundesregierung beschließt Prämie für Elektroautos und Steuerbefreiung

Das Bundeskabinett hat heute (18.05.2016) beschlossen, dass grundsätzlich beim Kauf eines reinen Elektroautos eine Kaufprämie in Höhe von EUR 4.000,– gezahlt wird (Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des

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Das Bundeskabinett hat heute (18.05.2016) beschlossen, dass grundsätzlich beim Kauf eines reinen Elektroautos eine Kaufprämie in Höhe von EUR 4.000,– gezahlt wird (Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses- zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Bafa, welches die Prämie auch auszahlen wird). Für Plug.in-Hybride wird eine Prämie von EUR 3.000,– gewährt.
Die Förderung soll insgesamt 600 Millionen EUR betragen; sind diese verbraucht, wird keine Förderung mehr vergeben. Es besteht die Möglichkeit, die Anträge online beim Bafa zu stellen. Das Förderprogramm läuft in 2019 aus.
Außerdem wurde beschlossen, dass Käufer eines neuen, rein elektrischen Fahrzeugs, ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung für zehn Jahre von der KfZ-Steuer befreit sein sollen.
Zudem werden von Arbeitgebern an Arbeitnehmer gewährte Vorteile, z.B. für das elektrische Aufladen eines privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers, im Einkommensteuergesetz von der Steuer befreit.
Geldwerte Vorteile aus einer unentgeltlichen oder vergünstigten Übereignung der Ladevorrichtung für solche Fahrzeuge kann der Arbeitnehmer zudem mit 25% pauschal versteuern. Diese Neuregelungen wurden für den Zeitraum vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Zusätzlich soll ein flächendeckendes Netz von Ladestationen aufgebaut werden (Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland).
Quellen: Bundesregierung/ BMF

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Wie hoch ist die Kaufprämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride?

    Beim Kauf eines reinen Elektroautos wird eine Kaufprämie von 4.000 EUR gewährt, für Plug-in-Hybride beträgt die Prämie 3.000 EUR. Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses. Zuständig für die Auszahlung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bei dem Anträge auch online gestellt werden können.

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  • Wie lange sind Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit?

    Käufer eines neuen, rein elektrischen Fahrzeugs sind ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Diese Regelung soll Anreize für den Umstieg auf Elektromobilität schaffen.

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  • Wie wird das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs beim Arbeitgeber steuerlich behandelt?

    Vorteile, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für das elektrische Aufladen eines privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb gewähren, sind im Einkommensteuergesetz steuerfrei gestellt. Die Regelung gilt befristet vom 01.01.2017 bis 31.12.2020.

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  • Wie wird die Übereignung einer Ladevorrichtung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer versteuert?

    Geldwerte Vorteile aus einer unentgeltlichen oder vergünstigten Übereignung einer Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge kann der Arbeitnehmer pauschal mit 25 % versteuern. Diese Neuregelung gilt befristet vom 01.01.2017 bis 31.12.2020.

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  • Wie hoch ist das Gesamtbudget der Elektroauto-Förderung und wie lange läuft sie?

    Das Förderprogramm umfasst insgesamt 600 Millionen EUR und läuft bis 2019. Sobald die Mittel verbraucht sind, wird keine Prämie mehr ausgezahlt – es gilt also das Windhundprinzip.

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