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Besteht eine Steuerpflicht für Forschungsgelder?

Das FG Münster wies eine Klage ab, welche genau das Thema einer Steuerfreiheit von Forschungsgeldern behandelt. Denn aus Sicht des Gerichtes sind auch Gelder aus Forschungspreisen als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen.

1 Min LesezeitAktualisiert: 2022-08-08Empfohlen

Das FG Münster wies eine Klage ab, welche genau das Thema einer Steuerfreiheit von Forschungsgeldern behandelt. Denn aus Sicht des Gerichtes sind auch Gelder aus Forschungspreisen als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen.

Forschungsgelder im Zuge einer Habilitation

Im Streitfall erhielt der Kläger im Rahmen seiner Habilitation Forschungsgelder. Vorrausgegangen waren neben dem Abschluss der Habilitation auch Vorträge und veröffentlichte Fachbeiträge zum Forschungsthema. Der Kläger war der Ansicht, dass Gelder aus Forschungspreisen als steuerfrei anzusehen sind. Aus diesem Grund trug der Steuerpflichtige die Forschungsgelder bei einem zusätzlichen Hinweisfeld in der Einkommenssteuerklärung ein und begründete die Steuerfreiheit mit einem fehlenden Zusammenhang zu seiner wirtschaftlichen Tätigkeit. Stattdessen wurden die Forschungsgelder zur Würdigung seiner gesamten wissenschaftlichen Forschung gewährt. Darüber hinaus sei für die Tätigkeit als Professor keine Habilitation nötig, sondern „lediglich“ die Professur.

Die Finanzverwaltung war dahingegen der Meinung, dass die Forschungsgelder sehr wohl der Steuerpflicht zu unterwerfen sind. Begründung dafür sei, dass ein direkter Zusammenhang der Forschungsgelder zur wirtschaftlichen Tätigkeit bestehe, da die Habilitation und seine berufliche Tätigkeit (Beratung) im selben Bereich stattfindet. Weitergehend sei ein Professor dazu verpflichtet Forschungsarbeiten durchzuführen und eine Habilitation erhöhe die Chancen für eine Stelle als Professor auf Grund von erreichten Qualifikationen. Somit wird durch die Habilitation das Einkommen gesichert.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Das FG Münster hat im Streitfall die Klage abgewiesen. Begründung dafür sei, dass unter Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit alle Güter zählen, welche in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Zuge seines Dienstverhältnisses zufließen. Unschädlich sei es dabei, wenn das Forschungsgeld nicht vom Arbeitgeber, sondern von dritter Seite kommt. Zudem muss kein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Habilitation und dem Beginn eines Dienstverhältnisses bestehe. Denn der zeitliche Zusammenhang ergibt sich im Streitfall bereits dadurch, dass die Habilitation für die Berufung förderlich war.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Sind Forschungsgelder im Rahmen einer Habilitation steuerpflichtig?

    Ja, Forschungsgelder, die im Zusammenhang mit einer Habilitation gewährt werden, sind nach Auffassung des FG Münster als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln. Sie zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, sofern ein Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit besteht. Eine Steuerfreiheit lässt sich nicht allein damit begründen, dass die Gelder die gesamte wissenschaftliche Arbeit würdigen sollen.

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  • Spielt es eine Rolle, von wem die Forschungsgelder gezahlt werden?

    Nein, für die Steuerpflicht ist es unerheblich, ob die Forschungsgelder vom Arbeitgeber oder von einem Dritten stammen. Entscheidend ist, dass die Zahlung im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis oder der beruflichen Tätigkeit des Empfängers steht. Auch Preisgelder Dritter können daher zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen.

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  • Muss ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Habilitation und Dienstverhältnis bestehen?

    Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Abschluss der Habilitation und Beginn eines Dienstverhältnisses ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Habilitation für die spätere berufliche Berufung oder Tätigkeit förderlich ist. Damit ist der notwendige Veranlassungszusammenhang zum Arbeitslohn bereits gegeben.

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  • Warum gelten Forschungspreise als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?

    Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen alle Güter in Geld oder Geldeswert, die dem Steuerpflichtigen aufgrund seines Dienstverhältnisses zufließen. Da eine Habilitation die beruflichen Qualifikationen und Karrierechancen, insbesondere für eine Professur, verbessert, dient sie der Einkommenssicherung. Forschungsgelder hierfür sind daher beruflich veranlasst und steuerpflichtig.

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  • Kann man Forschungsgelder durch Eintrag in einem Hinweisfeld der Steuererklärung als steuerfrei deklarieren?

    Das alleinige Eintragen der Forschungsgelder in einem Hinweisfeld der Einkommensteuererklärung führt nicht zur Steuerfreiheit. Die Finanzverwaltung prüft den sachlichen Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit und unterwirft die Gelder bei beruflicher Veranlassung der Besteuerung. Eine Steuerbefreiung muss sich aus dem Gesetz ergeben und ist im Habilitationskontext regelmäßig nicht gegeben.

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