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Berufspendler profitieren ab 2021 von erhöhten Pendlerpauschalen

Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 kam es auch auf steuerlicher Ebene zu neuen Regelungen, wie zum Beispiel der Anhebung der Pendlerpauschale. Besonders Berufspendler, die jeden Tag einen

1 Min LesezeitAktualisiert: 2021-01-12Empfohlen

© istock / ppart

Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 kam es auch auf steuerlicher Ebene zu neuen Regelungen, wie zum Beispiel der Anhebung der Pendlerpauschale.

Besonders Berufspendler, die jeden Tag einen langen Weg zur Arbeit zurücklegen müssen, werden sich darüber freuen.

Die Pauschale bleibt bis zum 20. Kilometer zunächst weiterhin unverändert bei 0,30 EUR; ab dem 21. Kilometer hingegen erfolgt eine Erhöhung der Pauschale auf 0,35 EUR für die Jahre 2021 – 2023, sowie auf 0,38 EUR für die Jahre 2024-2026. Die Erhöhung der Pendlerpauschalen ist zunächst bis zum 31.12.2026 befristet; danach könnten wie bisher, die 0,30 EUR pro Entfernungskilometer gelten.

Durch die CO2-Bepreisung wird das Benzin zukünftig teurer werden. Gleichzeitig profitieren Berufspendler aber auch von der erhöhten Entfernungspauschale, sofern der Arbeitsweg mehr als 21 Kilometer beträgt.  Durch die Erhöhung sollen vor allem Pendler aus ländlichen Regionen entlastet werden, da sie oftmals keine Möglichkeit haben, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Wie hoch ist die Pendlerpauschale ab 2021?

    Ab 2021 bleibt die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer unverändert bei 0,30 EUR pro Entfernungskilometer. Ab dem 21. Kilometer steigt sie auf 0,35 EUR für die Jahre 2021 bis 2023 und auf 0,38 EUR für die Jahre 2024 bis 2026.

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  • Bis wann gilt die erhöhte Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer?

    Die Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer ist befristet bis zum 31.12.2026. Danach könnte wieder einheitlich der bisherige Satz von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer gelten, sofern keine erneute gesetzliche Verlängerung erfolgt.

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  • Wer profitiert besonders von der Erhöhung der Entfernungspauschale?

    Besonders Berufspendler mit langem Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern profitieren von der erhöhten Pauschale. Ziel der Regelung ist insbesondere die Entlastung von Pendlern aus ländlichen Regionen, die häufig nicht auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen können.

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  • Warum wurde die Pendlerpauschale im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 erhöht?

    Die Erhöhung erfolgte als Ausgleich für die durch die CO2-Bepreisung steigenden Kraftstoffkosten. Da Benzin und Diesel teurer werden, sollen Pendler mit längeren Arbeitswegen über die höhere Entfernungspauschale steuerlich entlastet werden.

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  • Gilt die erhöhte Pauschale ab dem ersten Kilometer des Arbeitswegs?

    Nein, die Erhöhung greift erst ab dem 21. Entfernungskilometer. Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bleibt es bei 0,30 EUR pro Kilometer.

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