Die große Nachfrage nach der Beratungsförderung für Corona-betroffene KMUs sowie Solo-Selbständige hat alle Erwartungen der BAFA und auch der Bundesregierung übertroffen. Der bereitgestellte Fördertopf ist nach weniger als zwei Monaten Programmlaufzeit bereits vollständig ausgeschöpft. Für dieses spezielle Corona-Fördermodul werden auch keine weiteren Mittel mehr bereitgestellt. Die Förderung wird daher vorzeitig eingestellt.
Für bereits gestellte Anträge gilt dies ebenfalls! Es können nur Förderungen bewilligt und die Kostenübernahme gegenüber dem Berater geleistet werden, falls Antragsteller-in eine Inaussichtstellung von der BAFA erhalten hat. Sofern dies noch nicht geschehen ist, kann eine Berücksichtigung in den nächsten Monaten noch durch ein Nachrückverfahren erfolgen. Hierbei bleibt vom Förderprogramm vorgegeben, dass ein “förderfähiger Verwendungsnachweis” eingereicht wird. Weiterhin ist nun explizit vorausgesetzt, dass der BAFA ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Alle weiteren Programme der BAFA zur Förderung unternehmerischen Know-Hows bleiben bestehen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der BAFA: Programmseite sowie Pressemitteilung zur Beendigung des Programms.
Die Süddeutsche Zeitung berichtete bereits am 14. Mai sowie am 28. Mai über die Einstellung des Programms. Vor allem beleuchtete die Zeitung den Missbrauch, der scheinbar auf breiter Ebene mit diesen Fördermitteln betrieben wurde. Am 14. Mai lautete der Titel “Wie selbsternannte Unternehmensberater an Hilfsgeld gelangen wollen”. Am 26. Mai dann bereits “Beschiss auf breiter Ebene”.
Im Fazit lässt sich festhalten, dass sich die Bundesregierung mit diesem Programm wirklich bemüht hat, Unternehmen auch durch Beratung Corona-fest und zukunftsfähig zu machen. Sollte hier eine Mehrzahl von substanzlosen oder gar betrügerischen Anträgen das Programm überstrapaziert haben, so kann man diesen (versuchten) Subventionsbetrug nur verurteilen. Es ist schade für Unternehmen, die diese Hilfe benötigt hätten. Für die Branche der Berater ist es, wie die Süddeutsche schreibt “Ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die sich an Regeln hielten und gute Beratung leisteten.”
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Wird die BAFA-Beratungsförderung für Corona-betroffene Unternehmen noch gewährt?
Nein, die spezielle Corona-Beratungsförderung der BAFA wurde vorzeitig eingestellt. Der Fördertopf war nach weniger als zwei Monaten Programmlaufzeit vollständig ausgeschöpft, und es werden keine weiteren Mittel für dieses Modul bereitgestellt.
Was passiert mit bereits gestellten Anträgen auf die Corona-Beratungsförderung der BAFA?
Bewilligt und ausgezahlt werden nur Anträge, bei denen die BAFA bereits eine Inaussichtstellung erteilt hat. Andernfalls kann eine Berücksichtigung nur über ein Nachrückverfahren erfolgen, sofern ein förderfähiger Verwendungsnachweis eingereicht wird und ausreichend Haushaltsmittel verfügbar sind.
Welche Voraussetzungen gelten im Nachrückverfahren der BAFA-Beratungsförderung?
Im Nachrückverfahren muss ein förderfähiger Verwendungsnachweis eingereicht werden. Zusätzlich ist explizit vorausgesetzt, dass der BAFA ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, damit eine Bewilligung erfolgen kann.
Sind alle BAFA-Förderprogramme zur Unternehmensberatung eingestellt worden?
Nein, eingestellt wurde nur das spezielle Corona-Modul. Die übrigen Programme der BAFA zur Förderung unternehmerischen Know-hows bleiben weiterhin bestehen und können regulär in Anspruch genommen werden.
Warum wurde die Corona-Beratungsförderung der BAFA so schnell ausgeschöpft?
Die Nachfrage übertraf alle Erwartungen, zugleich gab es nach Medienberichten der Süddeutschen Zeitung in erheblichem Umfang missbräuchliche und teils betrügerische Anträge. Diese Überstrapazierung des Programms hat dazu beigetragen, dass die Mittel vorzeitig aufgebraucht waren.