Einheitlicher Steuersatz von 7 %
Bisherige Rechtslage:
Auf Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, müssen 19% Umsatzsteuer berechnet werden.
Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, sind allerdings in der Regel nur 7% Umsatzsteuer zu berechnen.
Besteuerung auf Umsätze in der Gastronomie ab dem 01.07.2020:
Nun soll aber aufgrund der aktuellen Corona-Krise ein Umsatzsteuersatz von 7% zur Anwendung kommen. Laut Beschluss gilt dies ab dem 1.7.2020, und zwar befristet für ein Jahr.
CSU-Chef Markus Söder sagte, er hätte sich eine längere Dauer für die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie gewünscht, gleichwohl sei er aber nach dem Verlauf der Verhandlungen zufrieden.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Welcher Umsatzsteuersatz gilt ab 1.7.2020 auf Speisen in der Gastronomie?
Vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 gilt befristet ein ermaessigter Umsatzsteuersatz von 7% auf Speisen in der Gastronomie. Diese Regelung wurde im Rahmen der Massnahmen zur Bewaeltigung der Corona-Krise beschlossen. Nach Ablauf der Befristung wuerde grundsaetzlich wieder der Regelsteuersatz greifen.
Wie wurden Speisen vor dem 1.7.2020 umsatzsteuerlich behandelt?
Vor dem 1.7.2020 unterlagen Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle, also in Restaurant, Cafe oder Bar, dem Regelsteuersatz von 19% Umsatzsteuer. Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung nach Hause waren dagegen in der Regel mit dem ermaessigten Satz von 7% zu besteuern.
Gilt der ermaessigte Steuersatz auch fuer Getraenke in der Gastronomie?
Nein, die befristete Senkung auf 7% betrifft ausschliesslich Speisen. Getraenke unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz von 19%. Gastronomen muessen daher bei der Rechnungsstellung sauber zwischen Speisen- und Getraenkeumsaetzen trennen.
Wie lange ist die Umsatzsteuersenkung auf Speisen befristet?
Die Senkung auf 7% gilt fuer einen Zeitraum von einem Jahr, naemlich vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021. Die Befristung wurde politisch diskutiert; teilweise wurde eine laengere Geltungsdauer gefordert, beschlossen wurde jedoch zunaechst nur dieser Einjahreszeitraum.
Was muessen Gastronomen bei der Umstellung auf 7% zum 1.7.2020 beachten?
Gastronomen muessen ihre Kassensysteme und Rechnungsprogramme so anpassen, dass Speisenumsaetze ab dem 1.7.2020 mit 7% statt 19% ausgewiesen werden. Bei der Trennung zu Getraenken (weiter 19%) ist besondere Sorgfalt geboten, ebenso bei der korrekten Buchung im Rechnungswesen und in der Voranmeldung.
