Frage

Wann liegt bei Gutscheinen ein Einzweckgutschein vor und wie wirkt sich das umsatzsteuerlich aus?

Ein Einzweckgutschein liegt vor, wenn bei seiner Ausgabe die geschuldete Umsatzsteuer (Steuersatz und Leistungsort) bereits feststeht. Die Umsatzbesteuerung erfolgt dann bereits im Zeitpunkt der Gutscheinausgabe, die spätere Einlösung ist umsatzsteuerlich grundsätzlich unbeachtlich. Laut BMF-Schreiben vom 04.11.2020 gilt ein Dokument für einen bereits verbindlich bestellten Gegenstand mit Abnahmeverpflichtung jedoch als Anzahlung, nicht als Einzweckgutschein.

Stand: Dezember 2020

Mehr dazu im Beitrag Mandanten-Information zum Jahresende 2020.

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