Nein, der Kinderbonus 2021 wird bei Leistungen nach dem SGB II, beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Dadurch kommt er insbesondere Familien mit geringem Einkommen zusätzlich zugute.
Stand: März 2021
Mehr dazu im Beitrag Kinderbonus – auch im Jahr 2021.
Verwandte Fragen
Wer hat Anspruch auf den Kinderbonus 2021?
Anspruch auf den Kinderbonus 2021 in Höhe von 150 Euro besteht für jedes Kind, für das im Jahr 2021 mindestens einen Kalendermonat Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Bonus wurde im Rahmen des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen, um Familien während der Pandemie finanziell zu entlasten.
Muss der Kinderbonus 2021 gesondert beantragt werden?
Nein, der Kinderbonus 2021 muss nicht separat beantragt werden. Er wird automatisch von der zuständigen Familienkasse an Kindergeldberechtigte ausgezahlt. Für im Jahr 2021 neugeborene Kinder genügt der reguläre Antrag auf Kindergeld.
Wann wird der Kinderbonus 2021 ausgezahlt?
Für Kinder, für die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, wird der Kinderbonus im Mai 2021 ausgezahlt. Entsteht der Kindergeldanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2021, erfolgt die Auszahlung des Bonus entsprechend später.
Kann der Kinderbonus gepfändet werden?
Grundsätzlich ist der Kinderbonus nicht pfändbar. Eine Ausnahme besteht ausschließlich bei Pfändungen wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche des betreffenden Kindes selbst.