Der Gesetzgeber gewährt beim Übergang von Betriebsvermögen steuerliche Begünstigungen vor allem, um Arbeitsplätze in den übergehenden Unternehmen zu sichern. Dieses Ziel wurde vom Bundesverfassungsgericht als legitime Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Vermögensarten anerkannt.
Stand: Dezember 2014
Mehr dazu im Beitrag Das Bundesverfassungsgericht hat heute zur Erbschaft- und Schenkungsteuer entschieden.
Verwandte Fragen
Wann hat das Bundesverfassungsgericht zur Erbschaft- und Schenkungsteuer entschieden?
Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Dezember 2014 ein Urteil zur Erbschaft- und Schenkungsteuer gefällt. Mit dieser Entscheidung wurde Rechtsklarheit zu den steuerlichen Begünstigungen beim Übergang von Betriebsvermögen geschaffen.
Ist die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen verfassungsgemäß?
Das Bundesverfassungsgericht hat die steuerliche Begünstigung des Übergangs von Betriebsvermögen grundsätzlich als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen. Begründet wird dies insbesondere mit dem Schutz von Arbeitsplätzen, der durch die Begünstigung gesichert werden soll.
Welche Teile der Erbschaftsteuerregelung wurden vom BVerfG beanstandet?
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht das gesamte Regelungswerk, sondern lediglich einzelne Aspekte der geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerregelungen als verfassungswidrig beanstandet. Die grundsätzliche Systematik der Verschonung von Betriebsvermögen blieb hingegen unangetastet.