Ab 15. April für Unternehmen ab zehn Mitarbeitern KfW Schnellkredit mit 100 prozentiger Übernahme des Bankenrisikos durch die KfW.
Der Kredit ist für alle Unternehmen ab 10 Mitarbeitern, die durch die Corona-Krise in Schieflage geraten sind. Er darf für Anschaffungen und laufende Kosten verwendet werden. Der Zinssatz richtet sich nach dem Markt und der Risikobewertung des Unternehmens durch die Hausbank. Die Rückzahlung erfolgt über zehn Jahre, zwei tilgungsfreie Jahre sind möglich. Die Beantragung erfolgt ausschließlich durch die Banken oder Sparkassen des betreffenden Unternehmens. Die Prüfung und Genehmigung durch die KfW soll in einem Schnellverfahren stattfinden. Anträge werden ab dem 15. April 2020 angenommen.
Mehr finden Sie direkt auf der Seite der KfW:
KfW: Corona-Hilfe
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
NRW.BANK
Das Service-Center der NRW.BANK berät Sie unter 0211-91741 4800 kostenlos zu den passenden Förderprogrammen z. B. bei Produktionsengpässen oder Lieferschwierigkeiten.
https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) teilt mit, dass zur Unterstützung von Unternehmen (bereits jetzt) kurzfristig wirksame Instrumente bereitstehen: „Bei kurzfristigen Liquiditätsproblemen können Unternehmen z.B. mit Bürgschaften und KfW-(Betriebsmittel-) Krediten unterstützt werden. Die Programme sind grundsätzlich branchenoffen und stehen insbesondere auch kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung. Auch Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige können Unterstützung erhalten. Voraussetzung ist, dass es sich um ein gewerbliches Unternehmen handelt (also nicht gemeinnützige Vereine oder ähnliche gemeinnützige Rechtsformen).“
Die einzelnen Programme des Bundes samt jeweiligen Konditionen finden Sie hier:
Zur Information von Unternehmen und für verbleibende Sicherheiten hat das BMWi eine Corona-Hotline eingerichtet. Sie unterstützt Sie als Unternehmer bei Fragen und informiert über Instrumente, die zur Verfügung stehen: 030/18615-1515, Mo-Fr., 9-17 Uhr.
AKTUELLE ANTWORTEN AUF FRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT UNTERSTÜTZUNGSDARLEHEN VON DER KFW
KfW-Corona-Hilfe: Q+A für Berater
Wer kann Anträge stellen?
Die KfW-Corona-Hilfe steht kleinen und mittelständischen gewerblichen Unternehmen, Freiberuflern und großen Unternehmen zur Verfügung (jeweils junge und etablierte Unternehmen).
Was zeichnet die KfW-Corona-Hilfe aus?
- Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft.
- Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.
- Risikoübernahme der KfW erheblich gesteigert: KfW übernimmt 90 % des Kreditrisikos bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), 80 % bei größeren Unternehmen und in der sog. Konsortialfinanzierung. Deckung durch Garantie des Bundes. Die erhöhte Haftungsfreistellung bei KMU soll den Banken und Sparkassen die Kreditvergabe erleichtern. Das Konstrukt der Haftungsfreistellung verteilt das Kreditrisiko damit zu 10 % auf die Hausbank (antragstellende Bank) und zu 90 % auf die KfW
Wie ist der Zinssatz?
- Aktuelle Konditionen unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Wie wird der Antrag gestellt?
- Anträge werden über die Hausbank gestellt. Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich. Eine einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung wird sichergestellt. Erste Zusagen erteilte die KfW bereits am Tag des Programmstarts.
- Deutliche Verschlankung der Antragsprozesse: Die KfW hat dazu ein deutlich vereinfachtes Ver-fahren zur Risikoprüfung eingeführt: Konkret entfällt für Kredite bis zu 3 Mio. EUR pro Unternehmen die Risikoprüfung durch die KfW komplett; die KfW übernimmt sie vollständig vom Finanzierungspartner. Bei Kreditbeträgen über 3 Mio. EUR und bis einschließlich 10 Mio. EUR erfolgt eine deutlich vereinfachte Risikoprüfung in einem angepassten Fast Track-Verfahren. Bei Erfüllung der Fast Track-Kriterien bei Krediten bis zu 10 Mio. EUR beschränkt die KfW die Risikoprüfung auf ein Rating ohne weitere Dokumentation. Bei Krediten über 10 Mio. EUR gilt eine erweitere Risikobewertung (erhöhte Unterlagentiefe).
Antragstellende Unternehmen dürfen sich per 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition befunden haben. Was bedeutet das?
- Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können; d. h. der Hausbank liegen keine Kenntnisse über ungeregelte Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen vor (siehe Merkblatt “Unternehmen in Schwierigkeiten https://www.kfw.de/partner/Dokumente/Archiv/830-2017-Q4/6000000065_M_Beihilfen_2018_01_schwarz.pdf; Seite 18 Punkt C).
(Stand: 26.03.2020)
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss für das Unternehmen unter der Annahme einer sich wieder normalisierenden wirtschaftlichen Gesamtsituation („wie vor der Krise“) eine positive Fort-führungsprognose (keine spezifischen Anforderungen durch die KfW) bestehen.
Was ist zu tun, wenn noch kein Jahresabschluss für das Jahr 2019 vorliegt?
Erleichterungen bei einzureichenden Unterlagen vereinbart: Liegt noch kein Jahresabschluss für das Jahr 2019 vor, ist der 2018er-Abschluss zuzüglich einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung („BWA“) (per 31.12.2019) ausreichend. Die Anforderung der KfW ist damit konsistent zu den Anforderungen der meisten Hausbanken. Bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. EUR verzichtet die KfW sogar vollständig auf die Einreichung von Unterlagen.
Wie kann ich das mögliche Förder-/Finanzierungsvolumen ermitteln?
Es gelten wahlweise folgende Kriterien (das Kriterium mit dem höchsten Wert ist der limitierende Faktor):
Max. 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
Höhe des aktuellen Finanzierungsbedarfes der kommenden maximal 18 Monate
Was sollte der Unternehmer mit zur Hausbank nehmen?
Die KfW macht keine Vorgaben dazu.
Die Hausbank wird – wie bei jeder Kreditvergabe – aktuelle Informationen zur Geschäftsentwicklung, aktuelle Zahlen sowie ggf. weitere Unterlagen einfordern. Bitte sprechen Sie dazu direkt mit Ihrer Hausbank.
Wie schnell bekommt der Unternehmer/Freiberufler seine Förderung?
- Die KfW verzichtet bei Krediten bis zu 3 Mio. EUR auf Einreichung zusätzlicher Unterlagen.
Durch gute Zusammenarbeit aller Beteiligten wird der Abwicklungsprozess enorm beschleunigt und die Förderung so schnell wie möglich bereitgestellt. Die KfW hat die Hausbanken in-formiert und steht in kontinuierlichem Kontakt mit ihnen.
Was ist mit Konsortialfinanzierungen
Konsortialfinanzierungen werden ab i.d.R. 25 Mio. EUR angeboten. Individuelle Finanzie-rungsstrukturen sind möglich. KfW begleitet Partnerbanken pari passu („Gleichrangerklärung“) Risikoprüfungen erfolgen banküblich, aber mit erhöhter Risikotoleranz.
Wo finde ich weitere Informationen?
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Hier finden Sie Fragen und Antworten zur KfW-Corona-Hilfe und können den Newsletter Unternehmensfinanzierung abonnieren, der aktuelle Information zur KfW-Corona-Hilfe bietet.