Nach Entwurf des Bundeskabinetts vom 10.04.2013 zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften soll künftig die Umgehung der Erbschaftsteuer mit Hilfe so genannter „Cash GmbHs“ verhindert werden. Hintergrund: Wie bereits in der Vergangenheit berichtet (10.11.2012: Info; 02.10.2012: Info), fällt die Besteuerung zwischen Betriebs- und Privatvermögen bei Übertragung von Barvermögen auf die nächste Generation sehr unterschiedlich aus: Da bei Barschenkungen aus dem Privatvermögen grundsätzlich 100% Schenkungsteuer anfällt, ist die steuerfreie Vermögensübergabe bei einer GmbH, die ausschließlich aus Barvermögen besteht, gleich null (= „Cash GmbH“). Diese Möglichkeit soll künftig ausgeschlossen werden. 16.08.2013: Info