steffen_partner-cash-gmbhNach Entwurf des Bundeskabinetts vom 10.04.2013 zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften soll künftig die Umgehung der Erbschaftsteuer mit Hilfe so genannter „Cash GmbHs“ verhindert werden. Hintergrund: Wie bereits in der Vergangenheit berichtet (10.11.2012: Info; 02.10.2012: Info), fällt die Besteuerung zwischen Betriebs- und Privatvermögen bei Übertragung von Barvermögen auf die nächste Generation sehr unterschiedlich aus: Da bei Barschenkungen aus dem Privatvermögen grundsätzlich 100% Schenkungsteuer anfällt, ist die steuerfreie Vermögensübergabe bei einer GmbH, die ausschließlich aus Barvermögen besteht, gleich null (= „Cash GmbH“). Diese Möglichkeit soll künftig ausgeschlossen werden.   16.08.2013: Info

Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!