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Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 kam es auch auf steuerlicher Ebene zu neuen Regelungen, wie zum Beispiel der Anhebung der Pendlerpauschale.

Besonders Berufspendler, die jeden Tag einen langen Weg zur Arbeit zurücklegen müssen, werden sich darüber freuen.

Die Pauschale bleibt bis zum 20. Kilometer zunächst weiterhin unverändert bei 0,30 EUR; ab dem 21. Kilometer hingegen erfolgt eine Erhöhung der Pauschale auf 0,35 EUR für die Jahre 2021 – 2023, sowie auf 0,38 EUR für die Jahre 2024-2026. Die Erhöhung der Pendlerpauschalen ist zunächst bis zum 31.12.2026 befristet; danach könnten wie bisher, die 0,30 EUR pro Entfernungskilometer gelten.

Durch die CO2-Bepreisung wird das Benzin zukünftig teurer werden. Gleichzeitig profitieren Berufspendler aber auch von der erhöhten Entfernungspauschale, sofern der Arbeitsweg mehr als 21 Kilometer beträgt.  Durch die Erhöhung sollen vor allem Pendler aus ländlichen Regionen entlastet werden, da sie oftmals keine Möglichkeit haben, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

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