Das BMF plant ein Gesetz, damit Manipulationen an Kassen künftig wirksamer bekämpft werden können. Ziel ist die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen, z. B. Kassenaufzeichnungen.

Die Maßnahmen sind im Grundsatz die folgenden:
 Verpflichtender Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems,
 Einführung einer Kassen-Nachschau,
 Sanktionierung von Verstößen.

Elektronische Aufzeichnungssysteme sollen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Dadurch soll jede digitale Aufzeichnung (z. B. Geschäftsvorfall oder Trainingsbuchung) protokolliert werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung bestimmen und zertifizieren.
Zudem soll eine Kassen-Nachschau eingeführt werden. Diese kann während der üblichen Geschäftszeiten (in der Gastronomie also auch abends) unangekündigt erfolgen und stellt ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung dar.
Werden Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen festgestellt, sollen diese als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 € geahndet werden können, unabhängig davon, ob ein steuerlicher Schaden entstanden ist oder nicht.

Hinweis: Bereits jetzt hagelt es Kritik an dem Entwurf. Es bleibt also abzuwarten, in welcher Form das Gesetz letztendlich umgesetzt wird. Was allerdings sicher ist: Ende des Jahres läuft eine Übergangsfrist aus dem Jahr 2010 für alte Registrierkassen aus. Betroffen hiervon sind Geräte, die ohne Einzelaufzeichnungen und Datenexportmöglichkeiten arbeiten. Sofern Sie eine solche Kasse im Einsatz haben, sollten Sie sich spätestens jetzt mit der Anschaffung eines neuen Systems auseinandersetzen.

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