Aktuelles für Gastronomen: Umsatzsteuersatz auf Speisen ab dem 1.7.2020 befristet bis zum 30.6.2021 auf 7% gesenkt

Einheitlicher Steuersatz von 7 %

Bisherige Rechtslage:

Auf Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, müssen 19% Umsatzsteuer berechnet werden.

Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, sind allerdings in der Regel nur 7% Umsatzsteuer zu berechnen.

Besteuerung auf Umsätze in der Gastronomie ab dem 01.07.2020:

Nun soll aber aufgrund der aktuellen Corona-Krise ein Umsatzsteuersatz von 7% zur Anwendung kommen. Laut Beschluss gilt dies ab dem 1.7.2020, und zwar befristet für ein Jahr.

CSU-Chef Markus Söder sagte, er hätte sich eine längere Dauer für die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie gewünscht, gleichwohl sei er aber nach dem Verlauf der Verhandlungen zufrieden.

Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!