Einheitlicher Steuersatz von 7 %
Bisherige Rechtslage:
Auf Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, müssen 19% Umsatzsteuer berechnet werden.
Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, sind allerdings in der Regel nur 7% Umsatzsteuer zu berechnen.
Besteuerung auf Umsätze in der Gastronomie ab dem 01.07.2020:
Nun soll aber aufgrund der aktuellen Corona-Krise ein Umsatzsteuersatz von 7% zur Anwendung kommen. Laut Beschluss gilt dies ab dem 1.7.2020, und zwar befristet für ein Jahr.
CSU-Chef Markus Söder sagte, er hätte sich eine längere Dauer für die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie gewünscht, gleichwohl sei er aber nach dem Verlauf der Verhandlungen zufrieden.