Zusätzliche Finanzspritze für das selbstgenutzte Eigenheim: Baukindergeld im Jahr 2018 neu eingeführt

Seit dem 18.09.2018 können Familien oder Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu TEUR 75 im Jahr zuzüglich eines Freibetrags von TEUR 15 pro Kind für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie online bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein sogenanntes „Baukindergeld“ beantragen.

Unerheblich ist, ob die Immobilie gekauft wurde oder selbst gebaut wurde, ebenso, ob es sich um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt.

Für jedes Kind, für das eine Kindergeldberechtigung besteht, werden TEUR 1,2 für maximal zehn Jahre gezahlt und nur so lange, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Damit erhält eine Familie mit drei Kindern eine Förderung von TEUR 36, wenn innerhalb von zehn Jahren nach Antragstellung alle drei Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das Baukindergeld wird nicht für Kinder gezahlt, die nach der Antragstellung geboren werden. Sie erhalten das Baukindergeld noch rückwirkend zum 01.01.2018, wenn das Datum des notariellen Kaufvertrags- bzw. die Baugenehmigung im Jahr 2018 liegt. Wichtig- nicht verpassen: Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens drei Monate nach Einzug in das Eigenheim gestellt werden!

Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!
Zusätzliche Finanzspritze für das selbstgenutzte Eigenheim: Baukindergeld im Jahr 2018 neu eingeführt