Wenn Immobilien nicht vermietet werden können und deshalb leer stehen, können Sie als Immobilienbesitzer wegen fehlender Mieteinnahmen noch bis zum 31.03.2014 einen Erlassantrag der Grundsteuer für das Jahr 2013 stellen. Der Antrag ist bei den Gemeinden bzw. in Stadtstaaten beim Finanzamt einzureichen. Allerdings ist Grundvoraussetzung für den Grundsteuererlass eine ... Weiterlesen
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