Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reinigungsfirmen hatten Kunden bei Beschädigungen kostbarer Kleidungsstücke, die durch die Reinigung verursacht wurden, lediglich einen Anspruch auf den Ersatz nach dem Zeitwert. Der BGH hat nun mit Urteil vom 04.07.2013 entschieden, dass die Regelung bezüglich der Haftungsgrenze unwirksam ist. Diese von den Reinigungsfirmen ... Weiterlesen
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