Nimmt ein steuerpflichtiger im Zuge seiner gewerblichen Tätigkeit eine Betriebsveräußerung im Sinne des § 16 EStG vor, liegen grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte vor. Durch die Zuordnung der Veräußerungsgewinne zu den außerordentlichen Einkünften nach § 34 EStG können für diese bestimmte steuerbegünstigende Tarife in Anspruch genommen werden. Veräußerungen nach § 16 ... Weiterlesen
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