Im Zuge des Studiums oder zur Verwirklichung des eigenen Wohnraums kommt es durchaus häufiger vor, dass Eltern Ihren Kindern Wohnungen oder Räume unentgeltlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes überlassen. Im Rahmen der Veräußerung solcher Wohnungen ist dabei die Berücksichtigung der Kinder im Sinne des § 32 EStG zu beachten. Dies wird im Folgenden anhand eines BFH-Urteiles ... Weiterlesen
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