Das Landesarbeitsgericht Köln hat einem bislang dreischichtig in Vollzeit arbeitenden Maschinenführer mit Urteil vom 10.01.2013, Az.: 7 Sa 766/12, einen Anspruch auf Teilzeitarbeit zugebilligt. Der Kläger, ein Schichtarbeiter in Vollzeit, wollte nach Rückkehr aus der Elternzeit nur noch vormittags in Teilzeit arbeiten. Der Arbeitgeber, der mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, ... Weiterlesen
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