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Die Steffen & Partner Gruppe besteht aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten mit Sitz in Bocholt und Düsseldorf. Die Steuerberater sind als Top-Steuerberater von Focus Money im Segment der großen Kanzleien ausgezeichnet.

Home » Strafverteidigerkosten

19. September 2013

Strafverteidigerkosten keine außergewöhnliche Belastung

Mit Urteil vom 16.04.2013 (Az.: IX R 5/12) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Kosten, die einem wegen einer vorsätzlichen Tat Verurteilten für seine Strafverteidigung entstanden sind, nicht zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen zugelassen sind. Der BFH hat den Abzug gem. § 4 Abs. 4 und § 9 Abs. 1 EStG als Betriebsausgaben oder Werbungskosten versagt , da die Kosten ... Weiterlesen

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