Der BFH hat in einem Urteil (BFH-Urteil v. 2.12.2021, VI R 23/19) entschieden, dass zusammengeballte Überstundenvergütungen mit den ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 1 EStG zu bewerten sind. Im Streitfall hat sich der Arbeitnehmer X Überstunden aus den Jahren 2013 bis 2015 aufgrund einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einer Summe auszahlen lassen. Das Finanzamt ... Weiterlesen
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