Grundlage für das beamtenrechtliche Sterbegeld ist der monatliche Bruttolohn bzw. die Pensionsbezüge des Beamten. Die Nachfahren erhalten in Folge der Berechnung den doppelten monatlichen Bruttolohn bzw. Pensionsbezug als Sterbegeld. Dieses soll zur Deckung der besonderen Aufwendungen (z.B. Beerdigungskosten) nach dem Ableben des Angehörigen genutzt werden. Verfahren: ... Weiterlesen
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