Das Kölner Finanzgericht, AZ 7-K-244/12, erlaubte mit Urteil vom 17.04.2013 den Abzug von ca. 11.000 € Steuerberatungskosten, die im Jahr 2010 nach einer Selbstanzeige von Kapitalerträgen aus den Jahren bis 2008 entstanden sind. Und das Beste ist: Den Sparerpauschbetrag gab es noch zusätzlich. Hintergrund: Seit dem Jahr 2009 darf für Zinsen und andere Kapitalerträge nur noch ... Weiterlesen
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