"Der Veräußerer wusste bei Einstellung von dem Sonderkündigungsschutzdes Arbeitnehmers, der Erwerber hatte hiervon jedoch keine Kenntnis. Nun kündigt der Erwerber das Arbeitsverhältnis ohne Zustimmung des Integrationsamts aus betriebsbedingten Gründen. Nach Auffassung des BAG ist die Kündigung unwirksam." Zu diesem Zwischenfazit kommt Kerstin Steffen, unsere Spezialistin für ... Weiterlesen
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