Begriff der Scheinselbständigkeit Als scheinselbstständig gilt man dann, wenn man nach außen zwar den Status eines selbstständigen Unternehmers beansprucht, die eigentliche Tätigkeit aber eher der eines Arbeitnehmers entspricht. Für eine selbständige Tätigkeit sprechen vor allem: Erkennbares unternehmerisches Handeln Weisungsfreiheit des Auftragnehmers (des ... Weiterlesen
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