Kommt ein Mieter für Einbau- oder Umbaumaßnahmen an seinem gemieteten Betriebsgebäude auf, können diese Aufwendungen durchaus im Anlagevermögen des Mieters aktiviert und abgeschrieben werden, obwohl ihm das Gebäude rechtlich nicht gehört. Welche Voraussetzungen für eine solche Aktivierung im Anlagevermögen des Mieters zu erfüllen sind und in welche Bereiche sich Mieteinbauten ... Weiterlesen
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