Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung (BFH vom 12.05.2011, VI R 42/10) können Zivilprozesskosten unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig sein und damit müssen diese als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Früher wurden diese Kosten nur in Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Die Finanzverwaltung hat ... Weiterlesen
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