Bisher hatten Arbeitnehmer bei verspäteten Lohnzahlungen kaum Handhabe gegenüber dem Arbeitgeber. Ersatzansprüche für den Verzugsschaden konnten nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden konkret benannt werden konnte (z.B. Mahngebühren oder Rückbuchungen von Lastschriften). Nun hat der Gesetzgeber mit §288 Abs. 5 einen pauschalen Schadensersatz eingeführt. Der Betrag ... Weiterlesen
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