Durch den sogenannten "Sanierungserlass" des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sollen Sanierungsgewinne steuerlich begünstigt werden. Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Sanierungserlass nicht für die Vergangenheit angewendet werden darf. Hintergrund: Mit Beschluss vom 28.11.2016 hatte der Große Senat des BFH den Sanierungserlass bereits verworfen, ... Weiterlesen
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