Alle Kapitalgesellschaften, die beabsichtigen, Gewinnausschüttungen vorzunehmen, müssen im Zeitraum vom 01.09.2016 bis zum 31.10.2016 die Regelabfrage für das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vornehmen. Dabei wird abgefragt, ob die Anteilseigner der Gesellschaft zum Stichtag 31.08.2016 kirchensteuerpflichtig sind. Das muss erfragt ... Weiterlesen
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