Kosten des Erbfalls – dazu gehören z.B. Bestattungskosten – werden bis zu einem bestimmten Betrag pauschal und ohne Nachweis anerkannt. Diese Pauschale erhöht sich. Das ändert sich Der Erbfallkostenpauschbetrags wird von 10.300 EUR auf 15.000 EUR erhöht. Inkrafttreten Gilt für Erwerbe, für die die Steuer ab dem Monat, der der Verkündung des Gesetzes folgt, ... Weiterlesen
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