Kosten des Erbfalls – dazu gehören z.B. Bestattungskosten – werden bis zu einem bestimmten Betrag pauschal und ohne Nachweis anerkannt. Diese Pauschale erhöht sich.
Das ändert sich
Der Erbfallkostenpauschbetrags wird von 10.300 EUR auf 15.000 EUR erhöht.
Inkrafttreten
Gilt für Erwerbe, für die die Steuer ab dem Monat, der der Verkündung des Gesetzes folgt, entsteht.
Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht
Nachlassverbindlichkeiten sollen in Fällen der beschränkten Steuerpflicht anteilig abzugsfähig sein.
Das ändert sich
Nachdem der EuGH entschieden hatte, dass die bisher geregelte Nichtabzugsfähigkeit von Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, wird nun eine anteilige Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht geregelt.
Diese Abzugsfähigkeit ist entsprechend dem Anteil, mit dem der Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt, möglich.
Inkrafttreten
Gilt für Erwerbe, für die die Steuer ab dem Monat, der der Verkündung des Gesetzes folgt, entsteht.