Sachverhalt: Bei der Klägerin handelt es sich um eine pflegebedürftige Dame, die Pflegegeld für selbst zu beschaffende Pflegedienste in Höhe von 5.280,-- EUR im Jahr 2014 erhielt. Sie nahm einen polnischen Pflegedienst für die häusliche Pflege in Anspruch, mit dem auch ein Vertrag geschlossen wurde, der Leistungen für Tätigkeiten wie Spülen, Kochen, Einkaufen, ... Weiterlesen
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