Grundsätzlich ist das Finanzamt der Auffassung, dass sogenannte "Knöllchen" für das Falschparken, z.B. auch bei Paketdienstfahrern, dem lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn hinzuzurechnen sind. Nun hat das Finanzgericht Düsseldorf aktuell zugunsten der Paketdienstfahrer entschieden und dem Finanzamt damit einen Strich durch die Rechnung gemacht (AZ I K 2470/14 L). Wenn ein ... Weiterlesen
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