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Die Steffen & Partner Gruppe besteht aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten mit Sitz in Bocholt und Düsseldorf. Die Steuerberater sind als Top-Steuerberater von Focus Money im Segment der großen Kanzleien ausgezeichnet.

Home » Nebenräume

10. Juni 2016 Bereich Steuerberater

Aktuelles BFH-Urteil zum häuslichen Arbeitszimmer: Nebenräume, die auch privat genutzt werden, dürfen nicht berücksichtigt werden

Ein Arbeitszimmer, das steuerlich anzuerkennen ist, für das jedoch zusätzliche Nebenräume wie z.B. Bad, Küche oder Flur mitgenutzt werden, die auch in die häusliche Sphäre eingebunden sind und damit zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, sind nicht als Betriebsausgaben der Werbungskosten im Rahmen der Aufwendungen für das Arbeitszimmer abziehbar. Hinweis: Die ... Weiterlesen

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