Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat entschieden, dass Wohnstiftbewohner die anteiligen Arbeitskosten für die Zubereitung und das Servieren der Mahlzeiten als sog. haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen können, selbst dann, wenn die Mahlzeiten nicht im eigenen Appartement ausgegeben werden, sondern in einem Speisesaal, der nur als ... Weiterlesen
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