Innerhalb eines befristeten Zeitraums soll für Wohngebäude eine degressive Abschreibung (AfA) in fallenden Jahresbeträgen eingeführt werden so sieht es das Wachstumschancengesetz vor. Die AfA soll pro Jahr 6 % betragen und immer jeweils auf den Buchwert des vorangegangenen Jahres berechnet werden. Solange die degressive Abschreibung vorgenommen wird, sind Absetzungen für ... Weiterlesen
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