Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH entschieden, dass bestimmte Leistungen in Sportvereinen, welche gesondert vergütet werden, umsatzsteuerpflichtig zu behandeln sind. Eine Berufung auf den Artikel 132 Abs. 1 m Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie wird nach Absprache mit dem Gerichtshof der Europäischen Union nun mehr ausgeschlossen. Leistungen an Mitglieder ... Weiterlesen
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