Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat mit Urteil vom 03.09.2015 (AZ 16 K 340/12) entschieden, dass durch Therapeuten angeordnete Labortests, die im Rahmen der Ausübung eines ärztlichen oder arztähnlichen Berufs (also Heilberufe, wie z.B. Heilpraktiker) erbracht werden, von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 14 a S. 1 des Umsatzsteuergesetzes befreit sind. Es ist bereits Revision ... Weiterlesen
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