Was gilt? Im Grundsatz sind alle Arbeitgeber verpflichtet, bis zum 28.02. des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt zu übermitteln. Die Datenübermittlung ist authentifiziert vorzunehmen und das dafür erforderliche Zertifikat muss vom Datenübermittler einmalig im ElsterOnline-Portal beantragt werden. Sofern keine Authentifizierung erfolgt ist, ... Weiterlesen
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