Nach einem aktuell veröffentlichten BFH-Urteil vom 01.03.2018, AZ V R 18/17 legt der BFH die Regelungen an die Rechnungsangaben in Bezug auf den Leistungszeitpunkt zugunsten der zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer sehr großzügig aus. Hiernach darf sich die Angabe des Kalendermonats als Leistungszeitpunkt auch aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn nach den ... Weiterlesen
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