Hintergrund: Selbst gezahlte Medikamente und Arztrechnungen (Eigenanteil) sind im Rahmen der so genannten "außergewöhnlichen Belastungen" von der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Allerdings wird dabei immer eine "zumutbare Eigenbelastung" unterstellt, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte abhängig ist. Zum Beispiel beträgt diese bei verheirateten Steuerpflichtigen mit 2 ... Weiterlesen
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