Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind und dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernehmen, können diese als eigene Beiträge steuerlich geltend machen. In dem Rechtsstreit machten Eltern ihres in Berufsausbildung befindlichen Kindes die vom Arbeitgeber einbehaltenen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben ... Weiterlesen
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