Das Finanzgericht Münster hat mit seinem Urteil vom 10.12.2020 entschieden, dass die dreimonatige Sperrfrist für zugezogene EU-Ausländer nicht gilt, wenn bereits vor Begründung des Wohnsitzes in Deutschland ein Anspruch auf Kindergeld bestand. Die Klägerin zog im Juli des Jahres 2020 mit ihren beiden Kindern von Bulgarien nach Deutschland. Ihr Ehemann, der Vater der Kinder, ... Weiterlesen
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