Die Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen soll mit der Einführung des § 146b AO künftig durch die sogenannte „Kassennachschau“ geprüft werden. Diese kann jederzeit und ohne Ankündigung in den Geschäftsräumen des Unternehmers durchgeführt werden. Diese Prüfung hat zum Ziel, festzustellen, ob die Kassenaufzeichnungen mit dem tatsächlichen Kassenbestand übereinstimmen ... Weiterlesen
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