Für Vermieter besteht die Möglichkeit, ein Vermietungsobjekt schneller als die eigentliche Absetzung für Abnutzung nach Afa-Tabelle abzuschreiben, wenn die kürzere Nutzungsdauer schlüssig bewiesen werden kann. Dies erfolgt regelmäßig durch ein Wertgutachten eines Sachverständigen Dritten. Nachfolgend legen wir hierzu eine Entscheidung des FG Münster, in solchen Fällen ... Weiterlesen
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