Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Demnach sind Werbungskosten auch vorab zur Erwerbung von Einnahmen (z. B. Bewerbungsfotos etc.) abzugsfähig. Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung der Werbungskosten ist aber ein hinreichender sachlicher und zeitlicher Zusammenhang mit den ... Weiterlesen
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