Wird ein Grundstück innerhalb der 10 – Jahresfrist nach Anschaffung veräußert, unterliegt es gemäß § 23 Abs.1 Nr. 1 der Einkommenssteuer. Wie ist der Fall jedoch zu bewerten, wenn das Grundstück unversteuert dem Betriebsvermögen entnommen wird und erst danach veräußert wird? Im anhängigen Rechtstreit beim FG Rheinland-Pfalz soll diese Frage geklärt werden. Dabei vererbte ein ... Weiterlesen
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